- Eine Untergrundorganisation darf aus maximal 15 Personen bestehen, diese müssen über das Gruppierungsmenü eingestellt werden.
- Untergrundorganisationen wie Mafien und Kartelle sind von der Farben- bzw. Erkennungsmerkmalpflicht ausgenommen.
- Das Auffüllen ist nur mit Personen aus der dazugehörigen Untergruppierung erlaubt, jedoch darf die Mannstärke von 15 Personen zu keinem Zeitpunkt überschritten werden.
- Untergrundorganisationen sollen sich realistisch und vor allem ihrem sozialen Status entsprechend verhalten.
- Bei einer geplanten kriminellen Aktion ist ein einheitliches Outfit Pflicht.
- Einer Untergrundorganisation steht es frei öffentlich oder verdeckt zu agieren, jedoch sollte die Motivation verdeckt zu agieren im Vordergrund stehen.
Untergrundorganisationen
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