- Untergruppierungen sind Banden, also Zusammenschlüsse von max. 5 Zivilisten, die einer kriminellen Whitelistfraktion offiziell angehören.
- Sie arbeiten für eine kriminelle Whitelistfraktion und können zum Auffüllen der Mannstärke dazugeholt werden.
- Eine Untergruppierung darf nur einer einzigen kriminellen Whitelistfraktion angehören.
- Untergruppierungen müssen die Farbe bzw. das Erkennungsmerkmal der kriminellen Whitelistfraktion tragen, der sie angehören.
- Eine Untergruppierung darf nur mit den eingetragenen 5 Mann agieren und darf mit niemand anderem auffüllen.
- Die Mitglieder müssen von den Führungskräften der Gruppierung eingetragen werden.
- In den ersten 14 Tagen ist der Spieler gegen ein Bloodout geschützt, sollte dieser nachweislich der Gruppierung geschadet haben, muss ein Bloodout-Antrag im Support gestellt werden.
- Es muss eine Aufnahme existieren in der der Spieler zugestimmt hat Teil der Gruppierung zu sein, wenn keine Aufnahme vorhanden ist, dann wird ein Bloodout nicht stattgegeben.
Untergruppierungen
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